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Folter und Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen 1724 in Frankfurt (Oder)
Der „Sottmeierprozeß“
In der Nacht vom 19. zum 20. Mai
1723 ereignete sich in der Lebuser Vorstadt eine furchtbare Katastrophe:
Die Vorstadt stand vom Kietz bis zur Mündung der Klinge in die Oder in
Flammen. 84 Häuser brannten nieder, acht Menschen kamen in den Flammen um,
sechs weitere wurden schwer verletzt. In weniger als vier Stunden lagen
die mit Rohr und Schindeln gedeckten Fachwerkbauten in Schutt und Asche.
Da das Feuer an verschiedenen Stellen gleichzeitig ausgebrochen war, wurde
Brandstiftung angenommen. Sehr schnell hatte die Untersuchungs-Kommission
die vermeintlichen Täter ermittelt. Verdächtigt und inhaftiert wurden die
Witwe Eva Sottmeyerin, sowie einige ihrer Verwandten und Bekannten......
Nach monatelangen Verhören, bei denen die „Eiserne Jungfrau“, ein
Folterinstrument, verwendet wurde, legten einige Verdächtige ein
Geständnis ab. Nur die Sottmeyerin und ihre Bekannte Maria Neumann
leugneten weiter.......
Am 3. Oktober 1724 fand in Frankfurt (Oder) die öffentliche Hinrichtung
statt. Der König hatte zuvor die vom Kriminalsenat in Berlin gefällten
Todesurteile bestätigt. Maria Neumann wurde enthauptet, ihr Kopf auf einen
Pfahl gesteckt und ihr Rumpf auf den Scheiterhaufen gelegt, auf dem
anschließend die Sottmeyerin bei lebendigem Leibe verbrannt wurde.
Inwieweit die Angeklagten und Verurteilten wirklich Brandstifter gewesen
sind, wurde nie eindeutig geklärt.
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